Unterhalt Rechner 2026
Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
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Häufig gestellte Fragen
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird jährlich aktualisiert und von allen Familiengerichten in Deutschland als Orientierung genutzt. Die Tabelle staffelt den Unterhalt nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Vom Tabellenunterhalt wird das hälftige Kindergeld (bei Minderjährigen) abgezogen. Bei Volljährigen wird das volle Kindergeld angerechnet.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Für Erwerbstätige beträgt er 1.450 € (2025), für Nicht-Erwerbstätige 1.200 €. Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt, liegt ein Mangelfall vor.
Ja. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (127,50 €) vom Tabellenunterhalt abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (255 €) angerechnet. Der verbleibende Betrag ist der Zahlbetrag.