Unterhalt Rechner 2026
Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ergebnisse aktualisieren sich automatisch.
Gesamter Zahlbetrag
535,00 €
monatlich · Einkommensgruppe 5
| Kind | Alter | Tabellenbetrag | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| Kind 1 | 6 Jahre | 663,00 € | 535,00 € |
| Gesamt | 535,00 € | ||
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Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz, wird aber von allen deutschen Familiengerichten als Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts angewendet. Sie teilt das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in 15 Einkommensgruppen und staffelt den Unterhalt nach Alter der Kinder (0–5, 6–11, 12–17, 18+). Der Rechner oben ermittelt den Zahlbetrag — also die Summe, die tatsächlich monatlich zu überweisen ist, nach Abzug des anzurechnenden Kindergelds.
Bereinigtes Nettoeinkommen — was zählt
Ausgangspunkt ist das monatliche Nettoeinkommen. Davon werden als berufsbedingte Aufwendungen pauschal 5 % abgezogen (oder höhere Kosten nach Nachweis), dazu kommen Zins- und Tilgungsleistungen für selbstgenutztes Wohneigentum sowie bestimmte Schulden und Belastungen. Das Ergebnis bestimmt Ihre Einkommensgruppe in der Tabelle.
Kindergeld-Anrechnung
- Minderjährige Kinder: Das hälftige Kindergeld (127,50 €) wird vom Tabellenunterhalt abgezogen. Grund: Beide Elternteile teilen sich die Bar- und Betreuungsunterhalts-Pflicht.
- Volljährige Kinder (Ausbildung / Studium): Das volle Kindergeld (255 €) wird angerechnet — sie sind selbst Empfänger des Kindergelds, das auf ihren Unterhaltsanspruch angerechnet wird.
Selbstbehalt und Mangelfall
Der Unterhaltspflichtige muss mindestens seinen Selbstbehalt behalten dürfen — 1.450 € bei Erwerbstätigen, 1.200 € bei Nicht-Erwerbstätigen (Stand Düsseldorfer Tabelle 2025/2026). Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt aller berechtigten Kinder, liegt ein Mangelfall vor. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 (bei allgemeinbildender Schule im Elternhaus) haben Vorrang. Der verbleibende Betrag wird anteilig verteilt.
Wann ist eine Anpassung fällig?
Die Düsseldorfer Tabelle wird typischerweise jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Zusätzlich können Einkommensänderungen (Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung) ein Anpassungsverfahren auslösen — in beide Richtungen. Für die rechtssichere Neufestsetzung ist meist eine Jugendamtsurkunde oder ein gerichtlicher Beschluss nötig.