Erbschaftsteuer Rechner 2026

Berechnen Sie die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer mit allen Freibeträgen, Versorgungsfreibeträgen und Steuerklassen.

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Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Diese Freibeträge gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen. Bei Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

VerwandtschaftFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €I
Kinder / Stiefkinder400.000 €I
Enkelkinder200.000 €I
Eltern / Großeltern (Erbschaft)100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Sonstige Personen20.000 €III

Steuersätze nach Steuerklassen

Die Erbschaftsteuer ist nicht progressiv wie die Einkommensteuer. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse. Der ermittelte Satz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag angewendet.

Steuerpfl. Erwerb bisSK ISK IISK III
75.000 €7%15%30%
300.000 €11%20%30%
600.000 €15%25%30%
6.000.000 €19%30%30%
13.000.000 €23%35%50%
26.000.000 €27%40%50%
darüber30%43%50%

Häufig gestellte Fragen

Der Freibetrag ist der Betrag, bis zu dem eine Erbschaft oder Schenkung steuerfrei bleibt. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner erhalten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 € und Eltern bei Erbschaften 100.000 €. Für alle anderen Personen gilt ein Freibetrag von 20.000 €.
Ehepartner gehören zur Steuerklasse I mit den niedrigsten Steuersätzen (7-30%). Dazu kommt ein Freibetrag von 500.000 € und bei Erbschaften ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Erst wenn das Erbe diese Freibeträge übersteigt, fällt Erbschaftsteuer an.
Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Sie müssen den Erbfall innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Die Steuer wird auf den steuerpflichtigen Erwerb (Erbschaft minus Freibeträge) erhoben.
Beide Steuern basieren auf demselben Gesetz (ErbStG) und verwenden dieselben Freibeträge und Steuersätze. Der Hauptunterschied: Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle 10 Jahre erneut genutzt werden, und es gibt keinen Versorgungsfreibetrag. Außerdem werden Eltern bei Schenkungen in Steuerklasse II eingestuft statt in Steuerklasse I.
Der Freibetrag bei Schenkungen erneuert sich alle 10 Jahre. Das bedeutet: Ein Elternteil kann seinem Kind alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Bei zwei Elternteilen sind das zusammen 800.000 € pro Dekade. Diese Regelung ermöglicht eine steueroptimierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
Der Versorgungsfreibetrag ist ein zusätzlicher Freibetrag, der nur bei Erbschaften (nicht bei Schenkungen) gewährt wird. Ehepartner erhalten 256.000 €, Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €. Er wird zusätzlich zum persönlichen Freibetrag abgezogen und reduziert so den steuerpflichtigen Erwerb weiter.

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