Pfändungsrechner 2026
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Pfändungsfreigrenze
1.587,40 €
Pfändbarer Betrag
288,82 €
(14.44%)
Verbleibend
1.711,18 €
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Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO
| Unterhaltspflichten | bis 30.06.2026 | ab 01.07.2026 |
|---|---|---|
| Keine | 1.555,00 € | 1.587,40 € |
| 1 Person | 2.140,23 € | 2.184,82 € |
| 2 Personen | 2.466,27 € | 2.517,65 € |
| 3 Personen | 2.792,31 € | 2.850,48 € |
| 4 Personen | 3.118,35 € | 3.183,31 € |
| 5 Personen | 3.444,39 € | 3.516,14 € |
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