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Nebenkostenrechner 2026

Berechnen Sie die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf nach Bundesland.

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Kaufnebenkosten

42.245,00 €

12.07% des Kaufpreises · Gesamt: 392.245,00 €

Grunderwerbsteuer (6.5%)22.750,00 €
Notarkosten (ca. 1,5%)5.250,00 €
Grundbuchkosten (ca. 0,5%)1.750,00 €
Maklerkosten (3,57%)12.495,00 €
Nebenkosten gesamt42.245,00 €
Gesamtkosten392.245,00 €
Nebenkosten42.245,00 €
Grunderwerbsteuer22.750,00 €
Notar5.250,00 €
Grundbuch1.750,00 €
Makler12.495,00 €

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Grunderwerbsteuer nach Bundesland

BundeslandSteuersatz
Bayern3,5%
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen5,0%
Hamburg, Sachsen5,5%
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0%
Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein6,5%

Häufig gestellte Fragen

Die Kaufnebenkosten betragen je nach Bundesland und Maklerkosten zwischen 7% und 15% des Kaufpreises. Die größten Posten sind Grunderwerbsteuer (3,5-6,5%), Notar (ca. 1,5%) und ggf. Makler (ca. 3-3,57%).
Bayern hat mit 3,5% die niedrigste Grunderwerbsteuer in Deutschland. Am höchsten ist sie in Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein mit jeweils 6,5%.
Banken erwarten in der Regel, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital finanziert werden. Eine Finanzierung der Nebenkosten (110%-Finanzierung) ist möglich, führt aber zu deutlich höheren Zinsen und wird von vielen Banken abgelehnt.
Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Kauf: Die Maklerkosten werden in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der hier berechnete Betrag ist der Käuferanteil.
Legal lässt sich die Grunderwerbsteuer nur bei Übertragungen zwischen Ehepartnern, Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder) oder bei Erbschaften vermeiden. Beim regulären Immobilienkauf ist sie nicht vermeidbar.
Die Notarkosten liegen bei ca. 1,0-1,5% des Kaufpreises, die Grundbuchkosten bei ca. 0,5%. Beide Gebühren sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € fallen ca. 4.500-6.000 € an.
Bei selbstgenutzten Immobilien sind Kaufnebenkosten nicht absetzbar. Bei vermieteten Objekten können Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden.
Quellen:Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Stand 2026) · GNotKG (Notarkosten)

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