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Grundsteuer Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre neue Grundsteuer nach der Reform 2025 — mit Bodenrichtwert und Hebesatz.

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Ihre Grundsteuer pro Jahr

259,64 €

21,64 € / Monat

Bodenwert (500 m² × 150 €)75.000,00 €
Gebäudewert (abzgl. Alterswertminderung)134.400,00 €
Grundsteuerwert209.400,00 €
× Steuermesszahl (0.031%)64,91 €
× Hebesatz (400%)259,64 €
Grundsteuer pro Jahr259,64 €

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung nach dem Bundesmodell. Die tatsächliche Grundsteuer kann abweichen. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Ländermodelle.

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So berechnet sich die neue Grundsteuer

Die Grundsteuerreform 2025 hat die Berechnung grundlegend geändert. Die Formel lautet:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Der Grundsteuerwert basiert auf Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) und Gebäudewert (Wohnfläche × Normalherstellungskosten abzüglich Alterswertminderung). Die Steuermesszahl beträgt 0,031% für Wohngrundstücke und 0,034% für Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Die Grundsteuer ab 2025 wird berechnet als: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der Grundsteuerwert basiert auf dem Bodenwert (Fläche × Bodenrichtwert) und dem Gebäudewert. Die Steuermesszahl beträgt 0,031% für Wohngrundstücke.
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und variiert stark — typisch zwischen 200% und 900%. Er ist der größte Einflussfaktor auf die Höhe der Grundsteuer. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze mit der Reform 2025 angepasst.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für Grundstücke in einer bestimmten Lage an. Er wird von den Gutachterausschüssen der Gemeinden ermittelt und ist öffentlich einsehbar (z.B. über BORIS).
Das Ziel der Reform war Aufkommensneutralität — die Kommunen sollen insgesamt gleich viel einnehmen. Für einzelne Eigentümer kann die Grundsteuer aber steigen oder sinken, je nach Lage und Grundstückswert. Innenstadtlagen werden tendenziell teurer.
Nein. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Ländermodelle. Dieses Rechner nutzt das Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern gilt.

Berechnung nach Bundesmodell. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Modelle.

Quellen:Grundsteuergesetz (GrStG) — Bundesmodell · Bewertungsgesetz (BewG)

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