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Wohngeldrechner 2026

Berechnen Sie Ihren Wohngeld-Anspruch mit Wohngeld-Plus, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente.

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Ihr monatliches Wohngeld

184,00 €

pro Monat (ca. 2.208,00 € / Jahr)

Höchstbetrag Miete

686,60 €

Heizkosten-Entlastung

110,40 €

Klimakomponente

19,20 €

Höchstbetrag Miete (Stufe 4)686,60 €
Ihre Bruttokaltmiete500,00 €
Heizkosten-Entlastung110,40 €
Klimakomponente19,20 €
Anrechenbare Miete (M)629,60 €
Anrechenbares Einkommen (Y)1.200,00 €
Monatliches Wohngeld184,00 €

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Wohngeld-Höchstbeträge 2026 nach Mietstufe

Die anrechenbare Miete ist durch Höchstbeträge begrenzt, die von Haushaltsgröße und Mietstufe abhängen. Zusätzlich werden Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente addiert.

PersonenStufe IStufe IVStufe VII
1477 €687 €920 €
2579 €836 €1.118 €
3689 €988 €1.320 €
4812 €1.166 €1.557 €

Quelle: §12 WoGG. Höchstbeträge inkl. Klimakomponente. Heizkosten-Entlastung wird zusätzlich berücksichtigt.

Mietstufen — Beispielstädte

Stufe I-II: ländliche Regionen, kleine Städte
Stufe III: Leipzig, Magdeburg, Chemnitz
Stufe IV: Berlin, Dresden, Dortmund, Essen
Stufe V: Hamburg, Köln, Hannover
Stufe VI: Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf
Stufe VII: München, Landkreis München

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Haushalte mit niedrigen Einkommen, die keine vorrangigen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beziehen. Anspruch besteht, wenn das anrechenbare Einkommen einen Mindestbedarf überschreitet (sonst Bürgergeld) und gleichzeitig unter einer einkommensabhängigen Höchstgrenze bleibt. Das Wohngeld-Plus hat seit 2023 die Empfängerzahl verdreifacht — viele Berechtigte wissen es nur noch nicht.

Anspruchsberechtigt sind insbesondere:

  • Geringverdiener und Mini-Jobber mit eigenem Einkommen oberhalb des Bürgergeld-Bedarfs.
  • Auszubildende und Studierende, sofern sie keinen BAföG-Anspruch haben (Mischfälle möglich).
  • Rentner mit kleiner Rente, die nicht in die Grundsicherung im Alter fallen.
  • Familien mit Kindergeld und einem Hauptverdiener im unteren Lohnsegment.
  • Eigentümer (Lastenzuschuss) für selbst genutztes Wohneigentum mit Finanzierungs- oder Erbbaurechts-Belastung.

So wird das Wohngeld berechnet

Das Wohngeld ergibt sich aus drei Größen: Haushaltsgröße, anrechenbarem Einkommen und der zuschussfähigen Miete(gedeckelt durch die Höchstbeträge oben). Die Wohngeldformel selbst ist komplex (§ 19 WoGG) und nutzt mehrere haushaltsspezifische Konstanten — vereinfacht lässt sich die Wirkung der Stellschrauben aber gut beschreiben:

  • Mehr Haushaltsmitglieder → höhere zuschussfähige Miete und höherer Freibetrag → mehr Wohngeld.
  • Höhere Bruttokaltmiete erhöht das Wohngeld bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe; darüber hinaus wirkt sich Mietsteigerung nicht mehr aus.
  • Höheres Einkommen reduziert das Wohngeld progressiv — bei Überschreiten der Einkommensgrenze fällt der Anspruch auf 0.
  • Heizkostenkomponente: Pauschaler Zuschlag, abhängig von Haushaltsgröße. 2026 z. B. ca. 19,20 €/Monat für 1-Personen-Haushalt.
  • Klimakomponente: Zusätzlicher Aufschlag auf die Höchstmiete für energetisch sanierte Gebäude.

Was zählt als Einkommen?

Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, gemindert um pauschale Abzüge: je 10 % für Steuerpflicht, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung (max. 30 %). Zusätzlich gibt es Freibeträge für Schwerbehinderte, Alleinerziehende und Erwerbstätige unter 25 Jahren. Vermögen ist erst ab 60.000 € (1. Person) bzw. 30.000 € je weiterer Person relevant.

Wohngeld beantragen — Schritt für Schritt

  1. Wohngeldstelle finden — zuständig ist die Stadt- oder Kreisverwaltung des Wohnorts. Antrag online oder per Formular möglich.
  2. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (3 Monate), Personalausweis, Kontoauszüge, ggf. Schwerbehindertenausweis.
  3. Antrag stellen. Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt — nicht rückwirkend. Wer überlegt, sollte zügig einreichen.
  4. Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Vor Ablauf muss ein Folgeantrag gestellt werden.
  5. Meldepflicht: Einkommens- oder Mietänderungen während des Bewilligungszeitraums melden, sonst Rückforderung.

Die Bearbeitungszeit liegt seit der Wohngeld-Plus-Reform bei 4 bis 12 Wochen — viele Stellen sind chronisch überlastet. Wer in finanziellen Engpässen ist, kann einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss), die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber nicht genug für angemessenes Wohnen haben. Empfänger von Bürgergeld, BAföG oder Sozialhilfe sind ausgeschlossen.
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe des Wohnorts. Durch Wohngeld-Plus erhalten Berechtigte deutlich mehr als zuvor. Ein Single in Mietstufe IV mit 1.200 € Einkommen und 500 € Miete erhält ca. 200-300 € monatlich.
Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt (I = günstig, VII = teuer). München und Hamburg haben Stufe VII, Berlin Stufe IV, Leipzig Stufe III. Die Mietstufe bestimmt den Höchstbetrag der anrechenbaren Miete. Ihre Mietstufe finden Sie auf wohngeld.org oder bei Ihrer Gemeinde.
Seit Wohngeld-Plus (2023) enthält das Wohngeld eine permanente Heizkostenkomponente. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind das 110,40 € monatlich, für zwei Personen 142,60 €. Zusätzlich gibt es eine Klimakomponente von 19,20 € (1 Person) bis 39,20 € (5 Personen).
Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragt. Benötigt werden: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Personalausweis und ausgefüllter Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Angerechnet werden alle Bruttoeinkünfte abzüglich Steuern, Sozialversicherung und Freibeträge. Kindergeld zählt als Einkommen. Freibeträge gibt es für Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige. Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 10-30 % für Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Seit Januar 2023 erhalten ca. 2 Millionen Haushalte Wohngeld (vorher 600.000). Die Leistung wurde im Schnitt verdoppelt, eine permanente Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente eingeführt. Die Höchstbeträge für Miete wurden deutlich angehoben.

Orientierungswert. Die tatsächliche Wohngeldhöhe kann abweichen, da individuelle Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Für den verbindlichen Bescheid wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle.

Quellen:§19 WoGG (Wohngeldformel) · Anlage 2 WoGG (Koeffizienten) · §12 WoGG (Höchstbeträge, Heizkosten, Klimakomponente) · Wohngeldverordnung (Mietstufen)

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