Wohngeldrechner 2026
Berechnen Sie Ihren Wohngeld-Anspruch mit Wohngeld-Plus, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente.
Ergebnisse aktualisieren sich automatisch.
Ihr monatliches Wohngeld
184,00 €
pro Monat (ca. 2.208,00 € / Jahr)
Höchstbetrag Miete
686,60 €
Heizkosten-Entlastung
110,40 €
Klimakomponente
19,20 €
| Höchstbetrag Miete (Stufe 4) | 686,60 € |
| Ihre Bruttokaltmiete | 500,00 € |
| Heizkosten-Entlastung | 110,40 € |
| Klimakomponente | 19,20 € |
| Anrechenbare Miete (M) | 629,60 € |
| Anrechenbares Einkommen (Y) | 1.200,00 € |
| Monatliches Wohngeld | 184,00 € |
Nebenkosten senken & monatlich sparen
Über 1.000 Stromanbieter vergleichen — Wechsel in 5 Minuten, bis zu 850 € sparen.
Gasanbieter vergleichen und wechseln — schnell, einfach und kostenlos.
* Bei Abschluss über einen Link erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Steuer-Updates per Mail erhalten
Maximal eine Mail pro Monat — neue Rechner, Tarif-Updates und Spar-Tipps.
Wohngeld-Höchstbeträge 2026 nach Mietstufe
Die anrechenbare Miete ist durch Höchstbeträge begrenzt, die von Haushaltsgröße und Mietstufe abhängen. Zusätzlich werden Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente addiert.
| Personen | Stufe I | Stufe IV | Stufe VII |
|---|---|---|---|
| 1 | 477 € | 687 € | 920 € |
| 2 | 579 € | 836 € | 1.118 € |
| 3 | 689 € | 988 € | 1.320 € |
| 4 | 812 € | 1.166 € | 1.557 € |
Quelle: §12 WoGG. Höchstbeträge inkl. Klimakomponente. Heizkosten-Entlastung wird zusätzlich berücksichtigt.
Mietstufen — Beispielstädte
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Haushalte mit niedrigen Einkommen, die keine vorrangigen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beziehen. Anspruch besteht, wenn das anrechenbare Einkommen einen Mindestbedarf überschreitet (sonst Bürgergeld) und gleichzeitig unter einer einkommensabhängigen Höchstgrenze bleibt. Das Wohngeld-Plus hat seit 2023 die Empfängerzahl verdreifacht — viele Berechtigte wissen es nur noch nicht.
Anspruchsberechtigt sind insbesondere:
- Geringverdiener und Mini-Jobber mit eigenem Einkommen oberhalb des Bürgergeld-Bedarfs.
- Auszubildende und Studierende, sofern sie keinen BAföG-Anspruch haben (Mischfälle möglich).
- Rentner mit kleiner Rente, die nicht in die Grundsicherung im Alter fallen.
- Familien mit Kindergeld und einem Hauptverdiener im unteren Lohnsegment.
- Eigentümer (Lastenzuschuss) für selbst genutztes Wohneigentum mit Finanzierungs- oder Erbbaurechts-Belastung.
So wird das Wohngeld berechnet
Das Wohngeld ergibt sich aus drei Größen: Haushaltsgröße, anrechenbarem Einkommen und der zuschussfähigen Miete(gedeckelt durch die Höchstbeträge oben). Die Wohngeldformel selbst ist komplex (§ 19 WoGG) und nutzt mehrere haushaltsspezifische Konstanten — vereinfacht lässt sich die Wirkung der Stellschrauben aber gut beschreiben:
- Mehr Haushaltsmitglieder → höhere zuschussfähige Miete und höherer Freibetrag → mehr Wohngeld.
- Höhere Bruttokaltmiete erhöht das Wohngeld bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe; darüber hinaus wirkt sich Mietsteigerung nicht mehr aus.
- Höheres Einkommen reduziert das Wohngeld progressiv — bei Überschreiten der Einkommensgrenze fällt der Anspruch auf 0.
- Heizkostenkomponente: Pauschaler Zuschlag, abhängig von Haushaltsgröße. 2026 z. B. ca. 19,20 €/Monat für 1-Personen-Haushalt.
- Klimakomponente: Zusätzlicher Aufschlag auf die Höchstmiete für energetisch sanierte Gebäude.
Was zählt als Einkommen?
Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder, gemindert um pauschale Abzüge: je 10 % für Steuerpflicht, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung (max. 30 %). Zusätzlich gibt es Freibeträge für Schwerbehinderte, Alleinerziehende und Erwerbstätige unter 25 Jahren. Vermögen ist erst ab 60.000 € (1. Person) bzw. 30.000 € je weiterer Person relevant.
Wohngeld beantragen — Schritt für Schritt
- Wohngeldstelle finden — zuständig ist die Stadt- oder Kreisverwaltung des Wohnorts. Antrag online oder per Formular möglich.
- Unterlagen sammeln: Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (3 Monate), Personalausweis, Kontoauszüge, ggf. Schwerbehindertenausweis.
- Antrag stellen. Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt — nicht rückwirkend. Wer überlegt, sollte zügig einreichen.
- Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Vor Ablauf muss ein Folgeantrag gestellt werden.
- Meldepflicht: Einkommens- oder Mietänderungen während des Bewilligungszeitraums melden, sonst Rückforderung.
Die Bearbeitungszeit liegt seit der Wohngeld-Plus-Reform bei 4 bis 12 Wochen — viele Stellen sind chronisch überlastet. Wer in finanziellen Engpässen ist, kann einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Orientierungswert. Die tatsächliche Wohngeldhöhe kann abweichen, da individuelle Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Für den verbindlichen Bescheid wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle.