Wohngeldrechner 2026

Berechnen Sie Ihren Wohngeld-Anspruch mit Wohngeld-Plus, Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente.

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Wohngeld-Höchstbeträge 2026 nach Mietstufe

Die anrechenbare Miete ist durch Höchstbeträge begrenzt, die von Haushaltsgröße und Mietstufe abhängen. Zusätzlich werden Heizkosten-Entlastung und Klimakomponente addiert.

PersonenStufe IStufe IVStufe VII
1477 €687 €920 €
2579 €836 €1.118 €
3689 €988 €1.320 €
4812 €1.166 €1.557 €

Quelle: §12 WoGG. Höchstbeträge inkl. Klimakomponente. Heizkosten-Entlastung wird zusätzlich berücksichtigt.

Mietstufen — Beispielstädte

Stufe I-II: ländliche Regionen, kleine Städte
Stufe III: Leipzig, Magdeburg, Chemnitz
Stufe IV: Berlin, Dresden, Dortmund, Essen
Stufe V: Hamburg, Köln, Hannover
Stufe VI: Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf
Stufe VII: München, Landkreis München

Häufig gestellte Fragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss), die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber nicht genug für angemessenes Wohnen haben. Empfänger von Bürgergeld, BAföG oder Sozialhilfe sind ausgeschlossen.
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe des Wohnorts. Durch Wohngeld-Plus erhalten Berechtigte deutlich mehr als zuvor. Ein Single in Mietstufe IV mit 1.200 € Einkommen und 500 € Miete erhält ca. 200-300 € monatlich.
Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt (I = günstig, VII = teuer). München und Hamburg haben Stufe VII, Berlin Stufe IV, Leipzig Stufe III. Die Mietstufe bestimmt den Höchstbetrag der anrechenbaren Miete. Ihre Mietstufe finden Sie auf wohngeld.org oder bei Ihrer Gemeinde.
Seit Wohngeld-Plus (2023) enthält das Wohngeld eine permanente Heizkostenkomponente. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind das 110,40 € monatlich, für zwei Personen 142,60 €. Zusätzlich gibt es eine Klimakomponente von 19,20 € (1 Person) bis 39,20 € (5 Personen).
Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragt. Benötigt werden: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Personalausweis und ausgefüllter Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Angerechnet werden alle Bruttoeinkünfte abzüglich Steuern, Sozialversicherung und Freibeträge. Kindergeld zählt als Einkommen. Freibeträge gibt es für Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige. Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 10-30 % für Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Seit Januar 2023 erhalten ca. 2 Millionen Haushalte Wohngeld (vorher 600.000). Die Leistung wurde im Schnitt verdoppelt, eine permanente Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente eingeführt. Die Höchstbeträge für Miete wurden deutlich angehoben.

Orientierungswert. Die tatsächliche Wohngeldhöhe kann abweichen, da individuelle Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Für den verbindlichen Bescheid wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle.

Quellen:§19 WoGG (Wohngeldformel) · Anlage 2 WoGG (Koeffizienten) · §12 WoGG (Höchstbeträge, Heizkosten, Klimakomponente) · Wohngeldverordnung (Mietstufen)

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