Pfändungsschutz — Wie schütze ich mein Einkommen?
7. April 2026
Bei einer Kontopfändung oder Lohnpfändung steht Ihnen ein gesetzlicher Schutz zu. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Einkommen absichern.
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Jeder hat das Recht, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Bank muss dies innerhalb von 4 Geschäftstagen tun. Auf dem P-Konto ist automatisch der Grundfreibetrag von 1.402,28 €/Monat geschützt. Dieser Betrag kann nicht gepfändet werden — auch nicht bei bestehenden Pfändungen.
Erhöhung bei Unterhaltspflichten
Den Grundfreibetrag können Sie erhöhen lassen: Für die erste unterhaltspflichtige Person um 527,76 €, für jede weitere um 294,02 €. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung (Schuldnerberatung, Arbeitgeber, oder Familienkasse). Die Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Bank ein.
Welche Einkünfte sind geschützt?
Kindergeld ist unpfändbar und wird über den Grundfreibetrag hinaus geschützt. Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens geschützt (max. 500 €). Überstundenvergütung ist zur Hälfte unpfändbar. Sozialhilfe und Bürgergeld sind grundsätzlich unpfändbar.
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