Gehalt & Steuern
Brutto, Netto, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben — alle Rechner mit den offiziellen Werten 2026.
Wer in Deutschland angestellt ist, sieht von seinem Bruttogehalt nur einen Teil als Nettolohn auf dem Konto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und vier Sozialversicherungsbeiträge schmälern den Betrag — bei Steuerklasse I und einem Bruttogehalt von 4.000 € pro Monat bleibt rund 60 % netto übrig.
Welcher Anteil genau abgezogen wird, hängt von der Steuerklasse, dem Bundesland (Kirchensteuer-Satz), dem Krankenkassen-Zusatzbeitrag und vom Familienstand ab. Die Rechner in dieser Kategorie bilden alle Berechnungen nach den offiziellen Programmablaufplänen des Bundesfinanzministeriums (PAP 2026) ab.
Rechner in dieser Kategorie
Brutto Netto Rechner
Berechnen Sie schnell und genau, wie viel Netto von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt.
BerechnenGehaltsrechner
Vergleichen Sie Ihr Gehalt über alle Steuerklassen und berechnen Sie die Arbeitgeberkosten.
BerechnenEinkommensteuerrechner
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer 2026 mit Grenzsteuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
BerechnenGehaltserhöhung Rechner
Berechnen Sie, wie viel von einer Gehaltserhöhung netto übrig bleibt.
BerechnenStundenlohn Rechner
Rechnen Sie Stundenlohn in Monatsgehalt und Jahresgehalt um — und umgekehrt.
BerechnenAbfindungsrechner
Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung mit der Fünftelregelung und sehen Sie Ihre Netto-Abfindung.
BerechnenErbschaftsteuer Rechner
Berechnen Sie die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer mit allen Freibeträgen und Steuerklassen.
BerechnenWichtige Begriffe und Zusammenhänge
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber abgeführt, die Einkommensteuer am Jahresende über die Steuererklärung verrechnet. Beide nutzen denselben Steuertarif, aber die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung.
Steuerklassen I bis VI
Die Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuer-Abzug. Steuerklasse I für Ledige, II für Alleinerziehende, III/V für Ehepaare mit ungleichem Einkommen, IV für gleiche Einkommen, VI für Zweitjobs.
Sozialversicherungsbeiträge
Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung machen 2026 zusammen rund 21 % vom Brutto aus, hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Bis zu welchem Bruttogehalt Sozialabgaben erhoben werden: 5.812,50 € pro Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber bleibt das Brutto unberücksichtigt.
Solidaritätszuschlag
Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % aller Steuerzahler. Ab einer Einkommensteuer von 18.130 € (Single) bzw. 36.260 € (Verheiratete) setzt eine Milderungszone ein, darüber 5,5 % auf die Einkommensteuer.
Kirchensteuer
Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Kirchensteuer.