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Gehalt & Steuern

Brutto, Netto, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Sozialabgaben — alle Rechner mit den offiziellen Werten 2026.

Wer in Deutschland angestellt ist, sieht von seinem Bruttogehalt nur einen Teil als Nettolohn auf dem Konto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und vier Sozialversicherungsbeiträge schmälern den Betrag — bei Steuerklasse I und einem Bruttogehalt von 4.000 € pro Monat bleibt rund 60 % netto übrig.

Welcher Anteil genau abgezogen wird, hängt von der Steuerklasse, dem Bundesland (Kirchensteuer-Satz), dem Krankenkassen-Zusatzbeitrag und vom Familienstand ab. Die Rechner in dieser Kategorie bilden alle Berechnungen nach den offiziellen Programmablaufplänen des Bundesfinanzministeriums (PAP 2026) ab.

Rechner in dieser Kategorie

Wichtige Begriffe und Zusammenhänge

Lohnsteuer vs. Einkommensteuer

Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber abgeführt, die Einkommensteuer am Jahresende über die Steuererklärung verrechnet. Beide nutzen denselben Steuertarif, aber die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung.

Steuerklassen I bis VI

Die Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuer-Abzug. Steuerklasse I für Ledige, II für Alleinerziehende, III/V für Ehepaare mit ungleichem Einkommen, IV für gleiche Einkommen, VI für Zweitjobs.

Sozialversicherungsbeiträge

Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung machen 2026 zusammen rund 21 % vom Brutto aus, hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Bis zu welchem Bruttogehalt Sozialabgaben erhoben werden: 5.812,50 € pro Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber bleibt das Brutto unberücksichtigt.

Solidaritätszuschlag

Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % aller Steuerzahler. Ab einer Einkommensteuer von 18.130 € (Single) bzw. 36.260 € (Verheiratete) setzt eine Milderungszone ein, darüber 5,5 % auf die Einkommensteuer.

Kirchensteuer

Mitglieder einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Kirchensteuer.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie wissen wollen, was vom Brutto übrig bleibt, nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner. Für die Jahressteuer ist der Einkommensteuer-Rechner richtig. Bei einer Abfindung lohnt der Abfindungsrechner mit Fünftelregelung. Selbstständige rechnen mit dem Stundenlohn-Rechner kalkulatorisch.
Ja. Alle Steuer-Rechner basieren auf dem offiziellen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Abweichungen entstehen nur, wenn Sie individuelle Frei-/Pauschbeträge nutzen, die hier nicht eingegeben sind.
Nein. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende wird über die Steuererklärung abgerechnet — entweder gibt es eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung.
Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere — der höher Verdienende zahlt dann monatlich weniger, der andere mehr. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung das aus. IV/IV lohnt sich bei ähnlichem Einkommen.
Sonderzahlungen werden nach der Sonstige-Bezüge-Methode versteuert: Das Jahreseinkommen wird hochgerechnet und der zusätzliche Steueranteil ermittelt. Das Brutto-Netto-Berechnungsergebnis ist daher für Sonderzahlungen nicht 1:1 übertragbar.
Pflichtveranlagung tritt z. B. ein bei Steuerklassen-Kombinationen III/V, mehreren Arbeitgebern, Lohnersatzleistungen über 410 € (Krankengeld, Elterngeld), Nebenverdiensten über 410 € oder bei selbst beantragter Veranlagung.