Kindesunterhalt berechnen — Düsseldorfer Tabelle erklärt
7. April 2026
Nach einer Trennung ist der Kindesunterhalt oft ein strittiges Thema. Die Düsseldorfer Tabelle gibt einen klaren Rahmen vor — hier erfahren Sie, wie sie funktioniert.
So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle staffelt den Unterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Einkommensgruppen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen). Die Tabelle wird für 2 Kinder berechnet — bei mehr Kindern kann eine niedrigere Gruppe gelten.
Bereinigtes Nettoeinkommen
Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen: Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% oder nachweisbar), Schulden, die vor der Trennung entstanden sind, und Kosten für Umgangsrecht. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen, das in die Tabelle eingeht.
Kindergeld-Anrechnung
Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (127,50 €) vom Tabellenbetrag abgezogen — den Zahlbetrag zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (255 €) angerechnet, da es direkt an das Kind geht.
Mangelfall
Wenn das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt aller Kinder reicht und nach Zahlung weniger als der Selbstbehalt (1.450 € für Erwerbstätige) verbleibt, liegt ein Mangelfall vor. Der verfügbare Betrag wird dann anteilig auf alle Kinder aufgeteilt.
Passender Rechner: Jetzt berechnen →