Steuerklasse wechseln — So geht’s 2026
7. April 2026
Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich erheblich auf Ihr monatliches Nettogehalt auswirken. Besonders für Ehepaare lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Kombinationen. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Steuerklasse wechseln können.
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert: Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltsänderung, oder wenn ein Partner in Elternzeit geht. Die Kombination III/V ist vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Die Kombination IV/IV eignet sich bei ähnlichem Einkommen. Seit 2020 gibt es zudem das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor), das die Steuerlast gerechter verteilt.
Fristen und Antrag
Den Steuerklassenwechsel können Sie seit 2020 mehrmals im Jahr beantragen — es gibt keine Beschränkung mehr auf einen Wechsel pro Jahr. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern". Änderungen gelten ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Auswirkung auf Elterngeld und Arbeitslosengeld
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe von Elterngeld und Arbeitslosengeld I, da diese auf dem Nettogehalt basieren. Werdende Eltern sollten spätestens 7 Monate vor dem errechneten Geburtstermin in Steuerklasse III wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Bei drohendem Jobverlust kann ein Wechsel in Steuerklasse III das spätere Arbeitslosengeld erhöhen.
Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete. Steuerklasse II: Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €). Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (Splitting). Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse V: Verheiratete mit niedrigerem Einkommen. Steuerklasse VI: Zweitjob.
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