Neue Grundsicherung ab Juli 2026 — Was sich ändert
13. April 2026
Am 1. Juli 2026 tritt die Neue Grundsicherung in Kraft und löst das bisherige Bürgergeld ab. Die wichtigsten Änderungen betreffen Vermögensprüfung, Sanktionen und Mitwirkungspflichten.
Vermögensprüfung ab dem ersten Tag
Die bisherige Karenzzeit beim Bürgergeld sah einen Schonbetrag von 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person vor — in den ersten 12 Monaten. Diese Karenzzeit entfällt komplett. Ab Juli 2026 wird das Vermögen sofort geprüft. Es gilt nur noch das reguläre Schonvermögen von 15.000 € pro Person.
Verschärfte Sanktionen
Bei Pflichtverletzungen — etwa der Ablehnung zumutbarer Arbeit oder dem Versäumen von Terminen — werden Leistungskürzungen strenger durchgesetzt. Die Sanktionsstufen reichen von 10 % bis zu 30 % des Regelbedarfs. Bei wiederholten Verstößen kann die Leistung zeitweise vollständig entfallen.
Strengere Mitwirkungspflichten
Zumutbare Arbeitsangebote müssen schneller angenommen werden. Der Vermittlungsvorrang wird gestärkt: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen vorrangig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Weiterbildungsmaßnahmen bleiben möglich, aber die Anforderungen an die Eigeninitiative steigen.
Was bleibt gleich?
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € für Partner, 471 € für Jugendliche (14-17), 390 € für Kinder (6-13) und 357 € für Kinder (0-5). Auch die Freibetragsregelungen beim Hinzuverdienst bleiben bestehen. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in angemessener Höhe übernommen.
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