Firmenwagen versteuern — 1%-Regel, Hybrid & E-Auto
7. April 2026
Ein Firmenwagen ist ein attraktiver Gehaltsbestandteil — aber er muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Höhe hängt von der Antriebsart ab.
Die 1%-Regel erklärt
Bei der 1%-Regel wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zum Gehalt addiert. Bei einem Fahrzeug mit 40.000 € Listenpreis sind das 400 €/Monat, die versteuert und verbeitragt werden müssen. Das steuerliche Brutto steigt von z.B. 4.000 € auf 4.400 €.
Vergünstigung für Hybrid und E-Auto
Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5%-Regel (statt 1%). Für reine Elektroautos mit einem Listenpreis bis 70.000 € gilt sogar die 0,25%-Regel. Bei einem E-Auto mit 50.000 € Listenpreis sind das nur 125 €/Monat statt 500 € beim Verbrenner — eine erhebliche Steuerersparnis.
Fahrtenbuch als Alternative
Alternativ zur Pauschalversteuerung können Sie ein Fahrtenbuch führen. Dann wird nur der tatsächliche private Nutzungsanteil versteuert. Das lohnt sich, wenn Sie den Firmenwagen überwiegend dienstlich nutzen. Allerdings sind die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hoch.
Auswirkung auf Netto und Sozialversicherung
Der geldwerte Vorteil erhöht sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge. Bei Steuerklasse I und einem 40.000 € Verbrenner-Firmenwagen sinkt das Netto bei 4.000 € Brutto um ca. 150-180 € im Vergleich zum gleichen Gehalt ohne Firmenwagen. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner mit Firmenwagen-Option für Ihre individuelle Berechnung.
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