Bürgergeld und Hinzuverdienst — Freibeträge 2026
7. April 2026
Wer Bürgergeld bezieht, darf hinzuverdienen — aber nicht alles behalten. Die Freibetragsregelung bestimmt, wie viel vom Verdienst anrechnungsfrei bleibt.
Die Freibeträge im Detail
Vom Bruttoeinkommen bleiben anrechnungsfrei: Die ersten 100 € komplett (Grundfreibetrag für Versicherungen, Fahrtkosten etc.). Von 100 bis 520 € zusätzlich 20%. Von 520 bis 1.000 € zusätzlich 30%. Von 1.000 bis 1.200 € (1.500 € mit Kind) zusätzlich 10%.
Beispielrechnung: 800 € Minijob
Bei 800 € Bruttoeinkommen: Grundfreibetrag 100 € + 20% von 420 € (100-520) = 84 € + 30% von 280 € (520-800) = 84 €. Freibetrag: 268 €. Anrechenbares Einkommen: 532 €. Das Bürgergeld wird um 532 € gekürzt, Sie behalten 268 € zusätzlich zum reduzierten Bürgergeld.
Sonderfälle: Ehrenamtspauschale und Schüler
Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen bis 250 €/Monat sind vollständig anrechnungsfrei. Schüler unter 25 dürfen in den Ferien unbegrenzt hinzuverdienen. Auszubildende haben einen Grundfreibetrag von 520 €/Monat.
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