Abfindung 2026: Steueroptimal mit der Fünftelregelung
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Abfindungen sind oft eine finanzielle Erleichterung in schwierigen Zeiten. Doch wie lässt sich die Steuerlast minimieren? Die Fünftelregelung gemäß §34 EStG bietet eine Möglichkeit. Seit 2025 müssen Arbeitgeber Ihre Abfindung nicht mehr vorab versteuern. Entdecken Sie in dieser Anleitung, wie Sie die Erstattung über die Einkommensteuererklärung erhalten.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach §34 EStG ist eine spezielle Steuerregelung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Ihr Ziel ist es, die Steuerprogression abzumildern, die durch hohe Einmalzahlungen entsteht. Dabei wird die Abfindung gedanklich auf fünf Jahre verteilt, was in der Regel zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Dieser steuerliche Vorteil kann durch eine geschickte Steuerplanung vollständig genutzt werden. Seit 2025 ist es notwendig, die Abfindung über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen, da Arbeitgeber diese Zahlungen nicht mehr vorab versteuern.
Wie funktioniert die Steuerberechnung?
Durch die Fünftelregelung wird der zu versteuernde Betrag auf ein Fünftel reduziert und die Steuer darauf berechnet, anschließend wird das Ergebnis mit fünf multipliziert. Nehmen wir ein Beispiel: Eine Abfindung von 20.000 € bedeutet, dass ein Fünftel, also 4.000 €, der Steuer unterliegt. Wenn der Steuerbetrag auf die 4.000 € bei einem mittleren Steuersatz beispielsweise 800 € beträgt, multipliziert man den Betrag mit fünf, was zu einer Steuerlast von 4.000 € führt. Diese besondere Regelung kann somit helfen, die Steuern deutlich zu reduzieren.
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Jetzt abfindungsrechner-Rechner öffnen→Beispielrechnung: 20.000 € und 50.000 € Abfindung
Um die Fünftelregelung zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Abfindungsbeträge: 20.000 € und 50.000 €. Bei 20.000 € wird ein Fünftel von 4.000 € versteuert. Bei einem angenommenen Steuersatz von 20 %, würde die Steuer auf 800 € belaufen. Bei 50.000 € wird ein Fünftel von 10.000 € versteuert. Ist der Steuersatz ebenfalls 20 %, beträgt die Steuer 2.000 €. Für beide Beispiele hilft die Regelung, einen großen Teil der Abfindung steuerlich zu optimieren.
Änderungen seit 2025: Steuerklärung entscheidend
Seit 2025 gibt es eine wesentliche Änderung in der Besteuerung von Abfindungen: Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, Abzüge für Abfindungen direkt vorzunehmen. Das hat zur Folge, dass Abfindungen bei der Jahressteuererklärung angegeben werden müssen. Dies ermöglicht Arbeitnehmern eine gezielte Steuerplanung, um eventuell mehr Steuern zurückzuerhalten. Planen Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig und prüfen Sie, ob eine Beratung von einem Steuerberater notwendig ist, um wirklich steueroptimal zu handeln.
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