Abfindung versteuern — So nutzen Sie die Fünftelregelung
11. April 2026
Eine Abfindung ist kein Geschenk vom Arbeitgeber — das Finanzamt kassiert kräftig mit. Dank der Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast aber oft deutlich senken. Wir erklären, wie das funktioniert.
So funktioniert die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG glättet die Steuerprogression: Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung, multipliziert das Ergebnis mit 5 und vergleicht es mit der normalen Besteuerung. Der niedrigere Betrag wird angesetzt. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern erst über die Einkommensteuererklärung gewährt.
Beispielrechnung: Abfindung 30.000 €
Angenommen Sie verdienen 45.000 € brutto/Jahr und erhalten 30.000 € Abfindung. Ohne Fünftelregelung: Die gesamten 75.000 € werden als Einkommen versteuert — Steuerlast auf die Abfindung ca. 9.800 €. Mit Fünftelregelung: Nur 6.000 € (ein Fünftel) werden zum Einkommen addiert, die Mehrsteuer wird ×5 genommen — Steuerlast ca. 7.200 €. Ersparnis: ca. 2.600 €. Je höher die Abfindung im Verhältnis zum Gehalt, desto größer die Ersparnis.
Strategien zur Steueroptimierung
Auszahlung ins Folgejahr verschieben: Wenn Sie Ende des Jahres gekündigt werden, verhandeln Sie eine Auszahlung im Januar — dann ist das reguläre Jahreseinkommen niedriger und die Fünftelregelung wirkt stärker. Einzahlung in die Altersvorsorge: Teile der Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge oder Rürup-Rente einzahlen. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar. Dispojahr nutzen: Ein Jahr ohne Einkommen (z.B. Sabbatical) minimiert die Steuerlast auf die Abfindung erheblich.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Eine Abfindung führt nicht automatisch zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Kündigung ging vom Arbeitgeber aus und die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine 12-wöchige Sperrzeit, es sei denn der Arbeitgeber hätte ohnehin betriebsbedingt gekündigt. Tipp: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag so formulieren, dass eine drohende betriebsbedingte Kündigung dokumentiert wird.
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